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| Kosten |
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1 Spaziergang in der Gruppe
von mind. 60 Minuten Laufzeit |
12,00€ |
1 Spaziergang in der Gruppe
von mind. 90 Minuten Laufzeit |
15,00€ |
1 Einzelspaziergang von
mind. 30 Minuten Laufzeit |
10,00€ |
1 Einzelspaziergang von
mind. 60 Minuten Laufzeit |
18,00€ |
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Für Stammgäste gibt es natürlich Rabatt: - ab 3 mal pro Woche 1,- € pro Spaziergang - ab 4 mal pro Woche 2,- € pro Spaziergang
Unsere Dogwalking-Touren finden Mo. - Fr. in der Zeit von 8:00 - 20:00 Uhr statt (Wochende oder Feiertage auf Anfrage).
Buchen Sie Ihre Wunschtermine bitte rechtzeitig. Eine Dogwalkinggruppe besteht nie aus mehr Hunden als aus Platz- und Aufmerksamkeitsgründen möglich ist!
Buchungsanfragen bitte unter der Nummer 0173 - 5226507 oder unter info@therapiehundeteam-luenen.de
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Hauptberuflich sind wir in einer Einrichtung der Jugendhilfe tätig. Bitte haben sie Verständnis dafür, dass wir deshalb derzeit nur begrenzte Kapazitäten zur Verfügung stellen können.
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Ich arbeite in einem Bestellsystem, d.h. dass ich für Sie die vorher abgesprochene Therapiestunde,Dogwalkingtour oder den Termin für das Hundesitting reserviere. Daher ist es notwendig, dass Sie die vereinbarten Termine einhalten. Sollten Sie einmal verhindert sein, so bitte ich Sie, dies so früh wie möglich mitzuteilen. Bei Absagen bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin entstehen Ihnen keine Kosten. Ansonsten muss der nicht wahrgenommene Termin, gleich, aus welchen Gründen, auch Krankheit, berechnet werden. Diese Stunde oder den Betreuungstag kann ich in der Regel so kurzfristig nicht neu besetzen. Kann der abgesagte Termin aber doch anderwertig besetzt werden, müssen Sie nichts bezahlen.
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Bei Dogsitting und Dogwalking kann es sich um eine Dienstleistung handeln, die steuerlich abgesetzt werden darf. Es handelt sich um eine „haushaltsnahe Dienstleistung“ im Sinne des § 35a Abs. 2 EStG. Hierunter fallen hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die der Versorgung in einem Privathaushalt dienen. Da Füttern, Fellpflege und Betreuung des Hundes üblicherweise von Haushaltsangehörigen erledigt werden, zählen entsprechende Services ebenfalls dazu. Und das bedeutet, dass sie steuerlich geltend gemacht werden können. Aber die haushaltsnahe Dienstleistung muss in dem betreffenden Haushalt verrichtet werden.
Auch eine Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse ist eventuell möglich. Fragen sie nach einer Haushaltshilfe.
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